Freitag, 29. März 2024 - 08:00

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Regeln

§1 Allgemein
§1.1 Jeder Manager darf nur eine Mannschaft betreuen. Zweitmannschaften werden sofort vom Spielbetrieb ausgeschlossen!
§1.2 Die Erstmannschaft, bei der eine Zweitmannschaft entdeckt wird, wird eine Liga nach unten versetzt und erhält eine Geldstrafe!
§1.3 Arbeiten zwei Manager am selben Computer ist dies den Administratoren zu melden.
§1.4 Der Manager einer Mannschaft hat darauf zu achten, dass der Vereinsname und der Stadionname keine existierenden Namensrechte verletzt.
§1.5 Der Manager ist dafür verantwortlich, dass sein Mannschaftswappen selbst erstellt ist und keine Ähnlichkeit mit existierenden Vereinswappen hat.
§1.6 Das Vereinswappen ist eine jpg-Datei mit der Grösse 48x48.
§1.7 Es ist darauf zu achten seinen Vereinsnamen nicht alle paar Tage zu ändern!
§1.8 Das Startkapital beträgt für jeden Neueinsteiger € 100.000.
§1.9 Betrugsversuche jeder Art können mit Geldstrafen bis zur Zwangsabmeldung bestraft werden.


§2 Meisterschaft und Pokal
§2.1 Pro Saison nimmt jeder Verein am Meisterschafts- und am Pokalwettbewerb statt.
§2.2 Die Meisterschaft wird in 3 Ligen ausgetragen (Meisterliga, Europaliga, Profiliga). Die Anzahl der Auf/Absteiger wird durch farblich markierte Zeilen angezeigt und kann sich durch Abmelden von Mannschaften verändern.
§2.3 Die Meisterliga ist eingleisig, während die Europaliga und Profiliga mehrgleisig sein können (abhängig von der Anzahl der Mannschaften pro Liga).
§2.4 Die Tabelle wird nach folgenden Kriterien in der angegebenen Reihenfolge sortiert: Punkte, Tordifferenz, erzielte Tore, Mannschafts-Id.
§2.5 Es gibt einen Pokal, an dem Mannschaften aller Nationen teilnehmen (Deutschland, England, Italien, Spanien).
§2.6 Im Pokal wird in einfachen K.O.-Runden gespielt. Der Sieger einer Begegnung kommt eine Runde weiter (Zuschauereinnahmen werden geteilt).
§2.7 Die Freilose in der ersten Runde werden zufällig unter den Mannschaften verteilt.
§2.8 Mannschaften können in der Vorbereitung (3) und in der Winterpause (1) Freundschaftsspiele organisieren (Zuschauereinnahmen werden geteilt).
§2.9 Sperren durch rote Karten wirken sich nur auf einen Wettbewerb aus.
§2.10 Verletzungen von Spielern sind wettbewerbsübergreifend und die Verletzungsdauer wird pro Tag um 1 verringert.


§3 Europameisterschaft
§3.1 Manager, die im Pokalwettbewerb mit ihrer Mannschaft das Halbfinale erreichen managen in der kommenden Saison eine Nationalmannschaft einer Hauptnation (Deutschland, England, Italien, Spanien).
§3.2 Manager, die im Pokalwettbewerb mit ihrer Mannschaft in Viertelfinale ausscheiden managen in der kommenden Saison eine Nationalmannschaft einer Nebennation (Türkei, Schottland, Kroatien, Portugal).
§3.3 Die Europameisterschaft wird im Turniermodus ausgetragen mit 2 Gruppen zu je 4 Mannschaften. Die beiden Bestplatzierten jeder Gruppe spielen eine einfachen K.O.-Runden, beginnend mit dem Halbfinale aus.
§3.4 Das Europameisterschaftsfinale wird in einem neutralen Stadion ausgetragen!


§4 Aufstellung
§4.1 Jeder Manager ist verpflichtet, zu jedem Spiel eine gültige Aufstellung zu haben. (1 Torwart, 2 Verteidiger, 3 Stürmer oder 1 Torwart, 3 Verteidiger, 2 Stürmer)
§4.2 Jeder Manager ist angehalten positionsgetreu aufzustellen! Sollte das nicht beachtet werden ist damit zu rechnen, dass man das Spiel mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit verliert (nicht positionstreue Spieler haben eine viel schlechtere Stärke!)
§4.3 Es muss mindestens 1 einheimischer Spieler (Nationalität) in der Startaufstellung stehen!
§4.4 Vor jedem Spiel sollte die Aufstellung kontrolliert werden, da Sperren erst am Spieltag sichtbar werden.
§4.5 Alle einsetzbaren, aber nicht aufgestellten Spieler stehen als Reservespieler zur Verfügung.
§4.6 Wird keine gültige Aufstellung eingestellt, wird das Spiel mit 0:2 Toren für den Gegner gewertet.
§4.7 Haben beide Mannschaften eine ungültige Aufstellung, endet das Spiel mit 0:0 Toren. Im Pokal kommt dann die Auswärtsmannschaft weiter.


§5 Spieler
§5.1 Jeder Spieler hat eine feste Position: Torwart, Verteidiger oder Stürmer.
§5.2 Das Alter der Spieler ist zwischen 16 und 36 Jahren und wird jeweils zum Saisonende um eins erhöht.
§5.3 Ein Spieler hat eine zufällige Spielstärke von 1 bis 15, die aber während des gesamten Spiels unbekannt bleibt.
§5.4 Neu in das Spiel eintretende Jugendspieler haben eine Stärke von 1 bis 6, abhängig von der Jugendförderung.
§5.5 Neue Spieler (ohne Spielvergangenheit) auf dem Transfermarkt haben eine Stärke zwischen 1 und 4.
§5.6 Jeder in einem Spiel eingesetzte Spieler wird benotet, wenn er mehr als 15 Minuten gespielt hat.
§5.7 Die Noten werden in 0.5er Schritten vergeben. Die Note 1.0 ist für eine sehr gute Leistung, die Note 5.0 für eine sehr schlechte Leistung.
§5.8 Die Stärke eines Spielers kann sich jeweils zum Saisonende um plus/minus einen Punkt abhängig vom Alter, der Gesamtnote der jeweiligen Saison und den gespielten Spielen (es ist eine Mindestanzahl von 8 Spielen nötig um die Aufwertungschance zu erhöhen) ändern.
§5.9 Für jeden Spieler wird eine Statistik über die Einsätze in den einzelnen Wettbewerben geführt.
§5.10 Spieler verletzen sich nur während eines Spiels für eine Dauer von 1 bis 3 Tagen.
§5.11 Rote Karten für Spieler werden mit einer Sperre von 2 Spielen bestraft.
§5.12 Bekommt ein Spieler in einem Wettbewerb zum dritten/sechsten/neunten/.. mal eine gelbe Karte, wird er für ein Spiel gesperrt.


§6 Spielerverträge und Transfers
§6.1 Es können beliebig viele Spieler verpflichtet werden. (Um eventuellen Sperren und Verletzungen vorzubeugen soll auf jeder Position ein Ersatzspieler verpflichtet werden!)
§6.2 Ein Vertrag kann eine Laufzeit von 1 bis 4 Jahren haben, die Laufzeit wird vom Spieler bestimmt und basiert auf dem Zufall!
§6.3 Wird ein Spieler mit einer Ablöse verpflichtet, läuft dessen neue Vertragslaufzeit mindestens so lang wie die bisherige Vertragslaufzeit!
§6.4 Das Mindestgehalt für jeden Spieler beträgt € 10.000 und kann in € 5.000-Schritten erhöht werden.
§6.5 Es können beliebig viele Mannschaften Vertragsangebote an den Spieler senden. Die Gebote werden versteckt abgegeben, so dass kein anderer Manager die Höhe des gebotenen Gehalts sehen kann.
§6.6 Die bietenden Mannschaften können ihr Gebot jederzeit korrigieren, wobei das Mindestgebot nicht unterboten werden darf.
§6.7 Bei Vertragsverhandlungen mit Spielern unter Vertrag ist das Mindestgebot zum Verhandlungsstart das alte Gehalt des Spielers.
§6.8 Ein Spieler verhandelt nur über einen neuen Vertrag, wenn sein alter Vertrag ausläuft (Verhandlungen finden nur zwischen der Winterpause und dem Saisonende statt) oder es eine Ablöseforderung gibt.
§6.9 Die Ablöseforderung kann ein positiver durch € 5.000 teilbarer Betrag sein (€ 0 ist zulässig, aber gleichbedeutend mit der Einstellung "ablösefrei").
§6.10 Die maximale Ablöseforderung ist auf das aktuelle Gehalt + € 150.000 begrenzt.
§6.11 Beim Vereinswechsel oder bei Vertragsverlängerungen bekommt der Spieler eine Transfersperre bis zum Saisonende oder bis zur Winterpause.
§6.12 Zur Winterpause können alle eigenen 17 jährigen Jugendspieler verpflichtet werden. Sie stehen ab der darauffolgenden Saison im Kader. Die Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre und das Gehalt ist € 10.000.
§6.13 Haben Jugendspieler mit Erreichen des 18. Lebensjahres noch kein Vertragsangebot erhalten werden sie inaktiv.
§6.14 Alle Spieler ohne Vertrag oder mit einer eingestellten Ablöseforderung erscheinen auf dem Transfermarkt.
§6.15 Spieler dürfen nur zwischen dem Saisonstart und der Winterpause wechseln. Später abgeschlossene Verträge werden als Vorvertrag für die nächste Saison gehandelt. Der Spieler ist dann erst zur neuen Saison für den neuen Verein einsatzbereit!
§6.16 Ist ein Spieler älter als 32 Jahre, unterschreibt er keine neuen Verträge mehr (gilt bereits in der Winterpause für Vorverträge).
§6.17 Das Gehalt eines Spielers wird jeweils zur Hälfte in der Winterpause und zum Saisonende bezahlt.
§6.18 Ist das Gehaltsbudget einer Mannschaft überschritten, können keine weiteren Spieler verpflichtet werden.
§6.19 Wird ein Spieler verkauft, so wird das Gehaltsbudget der abgebenden Mannschaft angepasst.
§6.20 Wird ein Angebot für einen Spieler abgegeben, so wird das Gehaltsbudget angepasst und das Geld für den Transfer vom Kapital abgezogen.
§6.21 Ist kein Kapital vorhanden, so können keine Spieler mit Ablöseforderungen verpflichtet werden.
§6.22 Beim Scheitern eines Transfers wird die abgebuchte Ablösesumme wieder zum Kapital zurückgeführt.
§6.23 Das Gehaltsbudget richtet sich nach dem Hard-Cap der Meisterschafts-Liga, in der die Mannschaft aktiv ist. In der Meisterliga stehen € 800.000 zur Verfügung, € 800.000 in der Europaliga und € 400.000 in der Profiliga.
§6.24a Überschreitet eine Mannschaft das Hard-Cap werden solange Spieler entlassen (mit Abfindung), bis das Hard-Cap nicht mehr überschritten ist angefangen mit dem teuersten Spieler.
Die Angleichung findet vor dem ersten Spieltag statt und ist bis zur Winterpause aktiv.
§6.24b Überschreitet eine Mannschaft zum Zeitpunkt der Gehaltszahlungen das Soft-Cap wird für jeden Euro, der das Solf-Cap überschreitet, ein Euro Strafe gezahlt. In der Meister- und Europaliga liegt das Soft-Cap bei € 500.000, in der Profiliga bei € 300.000.
§6.25 Hat die Mannschaft zum Zeitpunkt der Angleichung ein Kapital von weniger als -100.000 € wird das Gehaltsbudget halbiert und Abfindungen beim automaschen Entlassen von Spielern kosten max. 100.000 €.
§6.26 In der Rückrunde bekommt man 3x soviel Budget wie in der Hinrunde, um frei auf Spieler bieten zu können.
§6.27 Ein Vertrag mit einem Spieler kann durch Zahlung einer Abfindung von [(Gehalt/2) * Laufzeit] aufgelöst werden. Der Spieler ist dann, solang er noch nicht 32 Jahre alt ist, nach Ablauf der aktuellen Transferperode auf dem Transfermarkt als vertragsloser Spieler zu finden.
§6.28 In der Hinrunde kann ein auslaufender Vertrag (Laufzeit = 1 Jahr) um ein weiteres Jahr verlängert werden, wenn dem Spieler sofort das doppelte Gehalt gezahlt wird.
§6.29 Tauschgeschäfte: Wenn sich zwei Manager entscheiden sollten ein Tauschgeschäft (jeder Manager stellt z.B. einen Spieler für € 300.000€ auf den Transfermarkt und bietet auf den anderen Spieler, so dass man im Endeffekt keine wirkliche Ablöse zahlt) zu absolvieren so ist zu beachten, dass ein anderer Manager das Tauschgeschäft durch normales Bieten regulär unmöglich machen kann! (in diesen Fällen steigt das Gehalt)


§7 Statistiken
§7.1 Pro Wettbewerb werden in einer Saison Statistiken geführt.
§7.2 Die Statistiken beinhalten die besten Torhüter, die besten Verteidiger, die besten Stürmer, die Spieler mit den meisten Toren, die Zuschauerzahlen und eine Saisoninformation!
§7.3 Um in der Kategorie bester Torwart/Verteidiger/Stürmer gezeigt zu werden, müssen mindestens zwei Bewertungen vorliegen.
§7.4 In der Torschützenliste sind die besten Spieler mit mindestens zwei Toren aufgeführt.
§7.5 Die Bestenliste zeigt den Europameister und Landesmeister jeder Saison, bzw. alle Pokalsieger.


§8 Finanzen
§8.1 Jede Mannschaft bekommt zum Saisonstart zwei Sponsorenangebote. Beim ersten Angebot handelt es sich um einen sogenannten Sicherheitsvertrag und beim zweiten Angebot handelt es sich um einen Risikovertrag!
§8.2 Die Laufzeit eines Sponsorenvertrages beträgt immer eine Saison und endet am Saisonende.
§8.3 Der Grundbetrag wird bei der Aktivierung des Vertrags überwiesen.
§8.4 Die Siegprämie wird pro Sieg in einem Meisterschaftsspiel überwiesen, bei einem Unentschieden wird die Hälfte der Siegprämie gezahlt.
§8.5 Bei einem Sieg oder beim Erreichen der nächsten Pokalrunde wird die Pokalprämie gezahlt.
§8.6 Die eingestellte Jugendfürderung wird erst zum kommenden Saisonstart aktiv!
§8.7 Für den Gewinn der Meisterliga bekommt eine Mannschaft € 50.000.
§8.8 Für den Pokalsieg bekommt eine Mannschaft € 40.000.
§8.9 Für den Aufstieg in die Meisterliga bekommt eine Mannschaft € 30.000.
§8.10 Für den Aufstieg in die Europaliga bekommt eine Mannschaft € 20.000.
§8.11 Jede Mannschaft kann ein Stadion bauen um zusätzliche Einnahmen zu bekommen.
§8.12 Die Stadionkapazität kann in 50er Schritten erweitert werden (maximal jedoch 1000 Plätze auf einmal). Jede Erweiterung kostet Geld entsprechend der Erweiterung.
§8.13 Es kann ein Eintrittspreis festgelegt werden, der dann bei Heimspielen relevant ist.
§8.14 Kommen weniger als 50 Zuschauer wird ein Standartpreis von € 15 mal 50 ausbezahlt.
§8.15 Bei Pokalspielen wird der Eintrittspreis von der Heimmannschaft festgelegt, die Einnahmen werden geteilt.
§8.16 Zum Saisonende wird auf das aktuelle Kapital eine Steuer von 20% erhoben.
§8.17 Ein Freibetrag von € 500.000 wird bei der Berechnung der Steuern berücksichtigt.


§9 Gästebuch
§9.1 Im Interesse aller Manager bitten wir Euch Folgendes zu beachten:
Die Administratoren behalten es sich vor Beiträge zu löschen und Manager für das Gästebuch zu sperren, deren Inhalt
- ehrverletzend
- beleidigend
- politisch oder religiös extrem
- strafbar
- oder anderweitig inakzeptabel ist!
Das Erstellen solcher Beiträge ist nicht gestattet!


§10 Sonstiges
§10.1 Die Meisterschaft und die Spielerverträge werden um 8:00 Uhr ausgewertet. Das Datum der letzten Auswertung ist in der Kopfzeile zu sehen.
§10.2 Alle Pokalspiele, Jugendspiele, die Winterpause und das Saisonende werden um 20:00 Uhr ausgewertet.
§10.3 Die Europameisterschaft wird an den 3 Freundschaftsspieltagen zum Saisonbeginn jeweils um 20:00 Uhr ausgewertet.
§10.4 Regeländerungen werden allen Managern im Gästebuch angekündigt.
§10.5 Wer die Regeln nicht akzeptieren kann ist aufgefordert sich mit dem Administrator in Verbindung zu setzen und muss sich im extremsten Fall vom Spiel abmelden.
§10.6 Ist der Manager eines Vereins für mehr als 2 Wochen inaktiv kann der Administrator den Verein vom Spielbetrieb abmelden.


Regeln | Kontakt ein Spiel von Jens W. Gödel sek: 0.001 Version 2.1.19

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